Die Beladung der Haushaltsbatterie mit Strom aus dem öffentlichen Netz unterliegt in manchen Ländern spezifischen Auflagen. Hintergrund sind meist Regelungen zur Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energie Anlagen wie PV-Anlagen. Dieser Strom wird als sog. Grünstrom vermarktet. Durch die Kennzeichnung als Grünstrom kann der erzeugte Strom teurer veräußert werden, weshalb häufig sichergestellt werden muss, dass keine Vermischung von Grau- und Grünstrom erfolgt.
Deutschland
In Deutschland regeln insb. §19 Abs. 3a und 3b EEG die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Beladung der Batterie aus dem Netz rechtlich zulässig ist. https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.htm
Österreich
In Österreich verlangen insb. die Vorgaben zum ÖMAG, dass keine Rück-Einspeisung des Stroms aus der Batterie in das öffentliche Versorgungsnetz erfolgt.