Intelligentes Messsystem
Der Rollout von Smart Metern soll in Deutschland in den kommenden Jahren deutlich beschleunigt werden. Die Regeln für die sogenannten intelligenten Messsysteme (iMSys) sind nicht einfach. Darum beantworten wir hier die wichtigsten Fragen.
Das Wichtigste in Kürze
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Deutschland beschleunigt den Rollout von Smart Metern.
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Empfänger: Start 2025; betrifft Nutzer mit über 6.000 kWh/Jahr, bestimmte Anlagen. Ziel: 25% bis 2025 und 95% bis 2031 angeschlossen.
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Installation: Durch lokale Messstellenbetreiber, aber Wahlmöglichkeiten für Kunden.
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Kosten: Ab 20€/Jahr, je nach Ausstattung höher.
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Vorteile: Dynamische Stromtarife und Direktvermarktung für PV-Anlagenbesitzer möglich.
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Aufbau: Kombination aus digitalen Zählern und Smart Meter Gateway; optionale Steuerbox.
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Energiemanagement: keine zusätzlichen Vorteile durch Anbindung an iMSys.
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Unsere App funktioniert mit und ohne iMSys, keine Nachteile im Vergleich mit einem lokal installierten Energiemanagement
Wer bekommt ein iMSys?
Der Pflicht-Rollout soll 2025 starten. Aber auch davor kann bereits eine Installation vorgenommen werden. Ein verpflichtender Einbau erfolgt bei Nutzern mit
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mehr als 6.000 kWh Verbrauch pro Jahr
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einer steuerbaren Verbrauchsanlage wie insb. Wallbox oder Wärmepumpe (§14a EnWG)
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eigener Erzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage) mit mehr als 7 kWp installierter Leistung
Ende 2025 sollen bereits 25% dieser Pflicht-Rollout Kunden angebunden sein. 2031 dann 95%.
mehr Infos auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Wer installiert das iMSys?
Verantwortlich für den Rollout sind die sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber (MSB). In den meisten Fällen ist dieser ein Schwester-Unternehmen des lokalen Verteilnetzbetreibers. Kommt der MSB seiner Pflicht zum Rollout nicht nach, kann nach einiger Zeit auch ein anderer Messstellenbetreiber mit dieser Aufgabe betraut werden.
Jeder Kunde hat aber auch das Recht, einen sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Einbau zu beauftragen.
Was kostet ein iMSys?
Die Kosten für ein iMSys für Endkunden starten bei 20 Euro pro Jahr. Für Kunden mit steuerbaren Verbraucheinrichtungen beträgt der Basis-Preis bereits 50 Euro jährlich. Dazu kommen ggf. noch weitere Kosten, beispielsweise wenn Anlagen des Kunden für die Steuerung durch den Netzbetreiber angebunden werden müssen oder für einen Umbau des Zählerschranks.
mehr Infos zu den Kosten gibt es auf der
Website der Bundesnetzagentur
Welche Vorteile bringt mir das iMSys?
Den zusätzlichen Kosten stehen auch ein paar Vorteile entgegen:
Dynamische Tarife
Immer mehr Versorger bieten einen dynamischen Tarif an. Bei diesem variiert der Strompreis über den Tag, meist abhängig vom Börsenstrompreis. Für Kunden mit steuerbarem Geräten bietet das die Möglichkeit, ihren Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten zu verlagern. Das dient auch dem Klimaschutz, da die Stromerzeugung meist in günstigen Zeiten zu einem hohen Anteil aus Erneuerbaren Energien stammt.
Wir unterstützen eine Optimierung auf dynamische Tarife.
Direktvermarktung
Besitzer einer PV-Anlage können diese mit einem intelligenten Messsystem auch für die Direktvermarktung anmelden. Ob sich das lohnt und ob die Erlöse der Direktvermarktung über den Kosten der Anbieter liegen und den Aufwand rechtfertigen, ist jedoch sehr von den Börsenstrompreisen abhängig.
Aktuelle Werte zum Marktwert von Solaranlagen finden sich auf netztransparenz.de
Was umfasst das iMSys und kann es meine Geräte steuern?
Das intelligente Messsysteme besteht im Kern aus zwei Komponenten:
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einem modernen Messsystem: einem oder mehreren digitalen Zählern, die Entnahme und Einspeisung messen
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Smart Meter Gateway: einem lokalen Hub, der die Zählerdaten speichert, validiert und aggregiert sowie an das Backend des Messstellenbetreibers übermittelt
Darüber hinaus kann an das Smart Meter Gateway auch noch eine sogenannte Steuerbox angeschlossenen werden. Für den Einbau der Steuerbox ist ebenfalls der Messstellenbetreiber zuständig und auch für sie gelten gesetzlich definierte Preisobergrenzen.
Diese FNN-Steuerbox ermöglicht eine Steuerung von Geräten durch insbesondere den Netzbetreiber. Hierzu werden steuerbare Verbrauchsgeräte wie Wallbox und Wärmepumpe sowie der PV-Wechselrichter an die Steuerbox angeschlossen. All diese Geräte darf der Verteilnetzbetreiber im äußersten Notfall steuern (dies ist in den §13a EnWG und §14a EnWG geregelt).
Die FNN-Steuerbox verfügt derzeit über zwei Schnittstellen: Relaisschaltung und EEBus. Die Geräte können also über beide Wege gekoppelt werden.
Brauche ich ein Energiemanagement (HEMS), das am Smart Meter Gateway angeschlossen werden kann?
Ganz klar: Nein.
Es bestehen keine regulatorische oder rechtliche Anforderungen! Die manuelle oder automatisierte Steuerung der Geräte im Haushalt z.B. für die Nutzung des PV-Überschusses oder bei geringen Strompreisen kann direkt zwischen Endgerät und Backend erfolgen. Eine Datenübermittlung über das Smart Meter Gateway ist nicht erforderlich.
Hierfür ist im Messstellenbetriebsgesetz (§19 Absatz 2 MsbG) klar definiert, dass marktliche Steuerungshandlungen abseits der Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur erfolgen können. Verpflichtend ist die Nutzung der Steuerbox-Infrastruktur nur für Netzbetreiber für die im §34 MsbG definierten Standardleistungen wie bspw. der Steuerung im Rahmen des §14a EnWG.
Konkret bedeutet das, dass die Nutzung auch bei Kunden mit intelligentem Messsystem und installierter Steuerbox weiter möglich ist.
Darüber hinaus besteht auch kein Mehrwert für den Kunden durch die Anbindung seines Energiemanagements an das iMSys und die Steuerbox.
Informationen zur aktuellen Einspeisung oder Entnahme aus dem Stromnetz können über einen Auslesekopf von der moderne Messeinrichtung entnommen werden.
Die Steuerung der Geräte durch den Netzbetreiber im Rahmen des §14a EnWG erfolgt für jedes einzelne Gerät. Ein Energiemanagement müsste also diese Steuerungsbefehle lediglich weiterleiten.